§ 3361 Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter zu richten.
2. Mitgliedschaft in der EWU oder einem der EWU angeschlossenen Verein
3. Besitz des Basispass Pferdekunde oder der WRA 9 und 8
4. Mindestens 4 Wochen im Besitz des WRA 4
Ausnahme: Reiter der Leistungsklasse 3 mit Erfolgen in Trail und Horsemanship bzw. Reiter mit vergleichbaren Turniererfolgen bei anderen Westernreitverbänden.
5. Erlaubte Ausrüstung gemäß dem EWU-Regelbuch, wobei auch Seniorpferde im Snaffle Bit oder Hackamore vorgestellt werden dürfen. Reithelm ist bei Jugendlichen vorgeschrieben und wird bei Erwachsenen empfohlen.
6. Zugelassene Pferde: 4-jährige und altere, die den Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt. Hengste dürfen nicht von Bewerbern unter 18 Jahren geritten werden. Der Teilnehmer kann in jeder Disziplin ein anderes Pferd reiten.
§ 3362 Anforderungen
Die Prüfung besteht aus drei Teil Prüfungen.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Teil Prüfung Reiten
Der Bewerber ist in folgenden Gebieten zu prüfen:
2. Theorie (schriftlich)
Aus den Fragen des jeweils gültigen Fragenkatalogs werden vom prüfenden Richter/ Prüfer 20 Fragen ausgewählt, davon müssen 15 Fragen richtig beantwortet werden.
3. Theorie (mündlich)
Der Bewerber ist in folgenden Gebieten zu prüfen: